Rechtsanwalt Bernd Schöning § Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Verkehrsstraftaten sind im Gegensatz zu Verkehrsordnungswidrigkeiten "schwerere" Verstöße gegen das Straßenverkehrs-
recht, die entsprechend schwerer bestraft werden - im schlimmsten Fall sogar mit einer Freiheitsstrafe.
Beispiele für Verkehrsstraftaten:
§ Fahren unter Alkohol- / Drogeneinfluss
§ fahrlässige Körperverletzung
§ Fahren ohne Fahrerlaubnis
§ Kennzeichenmissbrauch
§ Hinterziehung der Kfz-Steuer
§ Fahrerflucht
Man wirft Ihnen eine Verkehrsstraftat vor? Die Polizei hat Sie zur Vernehmung vorgeladen?
Vernehmungstermine werden in der Regel sehr kurzfristig angesetzt. Lassen Sie sich davon nicht beirren. Als Beschuldigter
haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Machen Sie unbedingt von diesem Recht Gebrauch. Denn unbedachte Aussagen
können schnell zu Ihrem Nachteil geraten. Wie Sie sich am besten verhalten, erklärt Ihnen selbstverständlich der Fachanwalt
für Verkehrsrecht.
Sobald die Polizei den Sachverhalt insgesamt ermittelt, wird das Verfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben.
Diese entscheidet dann, ob das Verfahren eingestellt wird, ggf. gegen eine Geldbuße, oder ob Anklage vor dem zuständigen
Gericht erhoben wird. In allen Verfahrensabschnitten (Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren) besteht jederzeit die Möglich-
keit, eine Stellungnahme zur Sache abzugeben um seine Sicht der Dinge zu schildern. Sollte es zu einer Verurteilung kommen,
ist zu überlegen, ob es Sinn macht, dagegen vorzugehen (Berufung, Revision).
Da es gerade im Strafrecht mitunter zu schweren Sanktionen kommen kann, sollten Sie mit der Angelegenheit nicht leichtfertig
umgehen. Ich kann Ihnen nur dringend anraten, sich von Anfang an fachmännischer Hilfe zu bedienen und den Fachanwalt für
Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser steht Ihnen während des gesamten Verfahrens mit Rat und Tat zur Seite. Er weiß, worauf
es ankommt, was es zu beachten gilt, und wie am besten vorgegangen wird. Je eher Sie Kontakt aufnehmen, je besser kann
eine Verteidigungsstrategie gemeinsam mit Ihnen zu Ihren Gunsten ausgearbeitet werden.
Damit Sie in Ihrem konkreten Fall wissen, welche Rechte Sie haben, was zu beachten ist und
wie am besten vorzugehen ist, sollten Sie so früh wie möglich fachmännischen Rat einholen.
Je eher, desto besser. Rufen Sie mich für eine erste Beratung gern an Tel. +49(0)2563 97670.