Rechtsanwalt Bernd Schöning  §  Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Der Auto(ver)kauf

Des Deutschen liebstes Kind: Das Auto.

Internet, Kleinanzeigen, der Händler vor Ort - Es gibt verschiedenste Möglichkeiten zum Kauf oder Verkauf eines Kraft-
fahrzeugs. Noch vielfältiger allerdings sind die lauernden Gefahren, die das vermeintliche Traumauto schnell zum Alp-
traum werden lassen können.
Beim Fahrzeugkauf im Internet wird der Beschreibung vertraut ohne das Fahrzeug tatsächlich gesehen zu haben. Es
handelt sich um einen Privatverkauf mit Gewährleistungsausschluss. Bei Abholung des neu erworbenen Fahrzeugs
scheint noch alles bestens. Doch dann zeigen sich später unverhofft plötzlich Mängel. Oder noch schlimmer: Es stellt
sich heraus, dass das Fahrzeug gestohlen war. Das Fahrzeug wurde beim Händler gekauft. Dieser sicherte die Unfall-
freiheit zu. Aber später -stellt sich heraus, dass das Fahrzeug bereits einen erheblichen Unfallschaden erlitten hatte.
Der grad erworbene, finanzierte Neuwagen entpuppt sich als "Montagsauto". Der Kauf soll rückabgewickelt werden.
Aber der Händler weigert sich, denn hinter ihm steht der Fahrzeughersteller, der das Fahrzeug auch nicht zurückneh-
men will. Und wie verhält es sich mit der Fahrzeugfinanzierung bei einer Rückabwicklung?

Hier ein paar hilfreiche Tipps:
§ Kaufen Sie nie ungesehen ein Fahrzeug. Ein Verkäufer, der nichts zu verbergen hat, hat nichts dagegen, wenn
     Sie das Fahrzeug eingehend besichtigen bzw. besser noch, von einem Fachmann besichtigen lassen.
§ Schließen Sie einen Kaufvertrag immer schriftlich ab. Im Zweifelsfall hilft es beiden Vertragsparteien, denn an
     mündliche Abreden kann man sich unter Umständen Monate später nicht mehr erinnern. Füllen Sie schriftliche
     Vordrucke sorgfältig und vollständig Punkt für Punkt aus.
§ Bezahlen Sie den Kaufpreis erst dann, wenn Ihnen im Gegenzug direkt die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbeschei-
     nigung Teil I und Teil II), die Fahrzeugschlüssel und sonstige Servicepapiere / Nachweishefte übergeben werden.
     Der Besitz der Papiere weist nach, dass Sie der tatsächlich Verfügungsberechtigte über das Fahrzeug sind, auch
     wenn Sie in Papieren nicht eingetragen sind.
§ Bei bestehender Gewährleistung müssen Sie für den Fall, dass das Fahrzeug einen Mangel zeigt, dem Verkäufer
     die Chance geben, den Mangel zu beseitigen.

Gern stehe ich Ihnen für weitere Informationen, eine erste telefonische Beratung oder in einem persönlichen
Gesprächstermin zur Verfügung.


Damit Sie in Ihrem konkreten Fall wissen, welche Rechte Sie haben, was zu beachten ist und
wie am besten vorzugehen ist, sollten Sie so früh wie möglich fachmännischen Rat einholen.
Je eher, desto besser. Rufen Sie mich für eine erste Beratung gern an
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