Rechtsanwalt Bernd Schöning § Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Rechtsanwaltskosten Kostenlos für Sie: Merkblatt für Mandanten
Die Abrechnung meiner anwaltlichen Tätigkeit erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwalts-
vergütungsgesetzes (RVG). Diese Abrechnungsvorschriften gelten für alle Rechtsanwälte gleichermaßen. Daher dürften
sich kaum große Unterschiede bei den Rechtsanwaltskosten ergeben, wenn keine gesonderten Gebührenvereinbarungen
getroffen wurden. Der wesentliche Unterschied liegt in der Intensität, mit der ein Rechtsanwalt für Sie tätig wird und Ihnen
in Ihrer Angelegenheit rechtlich betreuend zur Seite steht.
Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt?
Sie sind verletzt worden?
Das Auto hat einen Totalschaden erlitten?
Den Unfallgegner trifft die Schuld?
In der Regel richten sich die Rechtsanwaltsgebühren nach dem streitgegenständlichen Wert einer Angelegenheit. Anhand
der Höhe dieses Streitwertes / Gegenstandswertes ergeben sich nach der zum RVG gehörenden Gebührentabelle die ent-
sprechenden Gebührensätze. In Verkehrsunfallangelegenheiten bildet der Gesamtbetrag aller Schadenpositionen (Repara-
turkosten, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld) den entsprechenden Streitwert / Gegenstandswert. Bei einer erfolgreichen
Schadenregulierung zu Ihren Gunsten ist meine Tätigkeit durch die gegnerische Versicherung zu übernehmen. Denn auch
anfallende Rechtsanwaltsgebühren sind eine von der Gegenseite zu tragende Schadenposition.
Sie sind bei Rot über die Ampel gefahren?
Sie waren leider zu schnell unterwegs?
Die Polizei hat Ihnen den Führerschein abgenommen,
wegen dem Verdacht einer Fahrt unter Alkoholeinfluss?
Im Strafrecht (z. B. Trunkenheitsfahrt) oder im Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht (Geschwindigkeitsverstoß) gibt es keine
Streitwerte. In diesen Angelegenheiten berechnet ein Rechtsanwalt so genannte Betragsrahmengebühren. Hier bewegen
sich die Gebühren in einem gesetzlich festgelegten Rahmen mit Mindest- und Höchstbetragsgrenze. Die Bemessung richtet
sich nach Art und Umfang der Gesamttätigkeit. Ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, erstattet diese Ihnen in der
Regel - je nach Rechtsschutzvertragsbedingungen - die angefallen Kosten Ihrer Rechtsverfolgung.
Sie haben im Internet einen Pkw, das berühmte "Schnäppchen", erworben?
Nach kurzer Zeit stellt sich heraus, dass das Fahrzeug ein Unfallwagen ist?
Oder es zeigen sich gravierende, vom Verkäufer verschwiegene Mängel?
Auch das gehört in die Hände des Fachmanns, dem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Hat der Verkäufer Sie nachweislich
über den tatsächlichen Fahrzeugzustand getäuscht, dann muss er in der Regel auch für die Ihnen entstandenen Rechts-
anwaltsgebühren aufkommen.
Wie Sie sehen, gibt es viele Gründe, einen Fachmann einzuschalten, ohne dass Sie die Kosten scheuen müssen.
Gern stehe ich Ihnen in einem kurzfristig vereinbarten Gesprächstermin oder einer ersten telefonischen Beratung
für weitere Informationen zur Verfügung.
Damit Sie in Ihrem konkreten Fall wissen, welche Rechte Sie haben, was zu beachten ist und
wie am besten vorzugehen ist, sollten Sie so früh wie möglich fachmännischen Rat einholen.
Je eher, desto besser. Rufen Sie mich für eine erste Beratung gern an Tel. +49(0)2563 97670.